1211 Von ihm erzählt Pol (I. 47): "er soll einer Frauen so inbrünstig hold gewesen sein, das er ihr Troppau mit ewigem Rechte übergehen und geschenkt hat." Die Nachricht fällt schon mit dem Nachweise Dudiks (des Herzogth. Troppaus ehemalige Stellung zu Mähren 10 ff.), dass Troppau damals zu Mähren gehört habe. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |